Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen zu Schule, Formalitäten, Sicherheit und dem Ablauf des Austauschs.

Schule & Organisation

Nach unserer Erfahrung kehren die Kinder nach ihrem EFI-Austausch in ihre reguläre Jahrgangsstufe zurück. Holen Sie vor der Abreise die Zustimmung der Schule ein und lassen Sie sich bestätigen, dass Ihr Kind dort nach dem Austausch weiterlernen kann. Die Aufnahmebestätigung der Gastschule muss ebenfalls vor Beginn des Austauschs schriftlich vorliegen. Wir unterstützen Sie bei den Absprachen mit beiden Schulen. Mehr dazu unter Schule & Austausch.

Über die Beurlaubung entscheidet die Schulleitung. Reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein, in dem Sie den Zeitraum und den Zweck des Austauschs angeben. Dazu gehört die schriftliche Aufnahmebestätigung der Gastschule. Wir unterstützen Sie dabei, diese Unterlagen zusammenzustellen. Sprechen Sie möglichst sechs bis zwölf Monate vor der geplanten Abreise mit Ihrer Schule, damit genügend Zeit für die Vorbereitung bleibt.

Ja. Ihr Gastkind besucht während des Aufenthalts in der Regel die Schule Ihres eigenen Kindes. Die Aufnahme muss vor Beginn des Austauschs schriftlich bestätigt sein. Die Schule stimmt mit Ihnen ab, welche Klasse das Kind besucht und wie es am Unterricht teilnimmt. Auf Wunsch kann sie einen Bericht über seine schulischen Leistungen erstellen.

Planen Sie sechs bis zwölf Monate Vorlauf ein. Die Austausche beginnen im Januar oder im September. Für die Suche nach einer Partnerfamilie, die Hausbesuche, die Vorbereitungstreffen und die Absprachen mit den Schulen brauchen wir ausreichend Zeit. Je früher Sie starten, desto größer ist die Auswahl an passenden Partnerfamilien.

Recht & Formalitäten

Nein. § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB VIII nimmt die Aufnahme im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches ausdrücklich von der Erlaubnispflicht aus. Die Ausnahme gilt sowohl für einen einmonatigen als auch für einen sechsmonatigen Austausch. Die Unterrichtungspflicht nach § 44 Abs. 4 SGB VIII betrifft nur die erlaubnispflichtige Familienpflege. Mehr über unsere Begleitung erfahren Sie unter Wohlbefinden & Kinderschutz.

Das hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Für eine Person, die sonst im Ausland wohnt und in Deutschland nicht gemeldet ist, entsteht die Meldepflicht nach Ablauf von drei Monaten (§ 27 Abs. 2 BMG); die Anmeldung muss dann innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Ein Austausch, der vorher endet, löst in der Regel keine Anmeldepflicht aus. Als gastgebende Familie stellen Sie die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG aus. Die Fristen prüfen wir gemeinsam anhand der geplanten An- und Abreise.

Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG gehört bei EFI zur Prüfung der Gastfamilien. Damit tragen wir der besonderen Verantwortung für die Betreuung eines Kindes Rechnung. Für die Beantragung benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung, die den Zweck der Vorlage bestätigt. Dieses Schreiben stellen wir Ihnen aus. Die Gebühr beträgt derzeit 13 Euro; eine Befreiung ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit möglich, aber nicht garantiert.

Die elterliche Sorge bleibt bei den Eltern des Kindes. Für die Betreuung im Alltag erhält die Gastfamilie eine schriftliche Vollmacht der Sorgeberechtigten. Für Fragen des Jugendschutzes nutzen wir außerdem eine Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG. Eine ärztliche Behandlung setzt eine wirksame Einwilligung voraus (§ 630d BGB); deshalb müssen die Eltern während des Austauschs erreichbar bleiben.

Kinder aus EU-Staaten benötigen kein Visum; zu prüfen sind aber Krankenversicherungsschutz und gegebenenfalls ausreichende Existenzmittel. Kinder aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16f AufenthG. Ob das Visum vor der Einreise eingeholt werden muss, hängt von der Staatsangehörigkeit ab. Angehörige bestimmter Staaten können den Aufenthaltstitel nach § 41 AufenthV auch nach der Einreise im Inland beantragen. Wir klären das Vorgehen vor jedem Austausch mit der zuständigen Stelle.

Sicherheit & Kontaktregeln

Sehr häufiger Kontakt nach Hause kann Heimweh verstärken und das Einleben in der Gastfamilie erschweren. Deshalb vereinbaren wir vor dem Austausch gemeinsam, wie der Kontakt gestaltet wird. In unseren regelmäßigen Gesprächen schauen wir, wie es Ihrem Kind damit geht. Die Eltern beider Familien sind ausdrücklich eingeladen, sich per E-Mail auszutauschen und Fotos zu schicken.

Wir sprechen mit jeder Familie, besuchen sie zu Hause und lernen sie bei einem Vorbereitungstreffen kennen. Anschließend schlagen wir eine passende Partnerfamilie vor. Beide Familien müssen dem Austausch zustimmen. Ob eine Vermittlung möglich ist, hängt von den verfügbaren Partnerfamilien ab. Wenn mehrere Länder für Sie infrage kommen, haben wir mehr Möglichkeiten, eine passende Familie zu finden.

Wenden Sie sich sofort an Ihre Ansprechperson vor Ort. Genau dafür gibt es den Notfallkontakt rund um die Uhr. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst und kümmern uns darum. Unser Schutzkonzept legt fest, wer informiert wird und die nächsten Schritte veranlasst. Weitere Informationen finden Sie unter Wohlbefinden & Kinderschutz beschrieben. Kinder können sich außerdem jederzeit anonym an die Nummer gegen Kummer wenden: 116 111.

So arbeitet En Famille International

EFI organisiert als gemeinnütziger Verein einen gegenseitigen Familienaustausch. Beide Familien nehmen jeweils das Kind der anderen auf und übernehmen seine alltäglichen Kosten. Die Aufenthalte dauern ein bis sechs Monate. In dieser Zeit nimmt Ihr Kind am Familienleben und am Schulalltag teil und spricht jeden Tag die Sprache des Gastlandes.

Ja. Der Austausch beruht darauf, dass beide Familien ein Kind aufnehmen und dessen alltägliche Kosten übernehmen. Ihr Kind lebt bei einer Familie im Ausland, und das Kind dieser Familie lebt für einen entsprechenden Zeitraum bei Ihnen. Die beiden Aufenthalte müssen nicht unmittelbar aufeinanderfolgen; den zeitlichen Ablauf stimmen wir mit beiden Familien ab.

Familiengespräche, Hausbesuche, Vorbereitungstreffen und die Begleitung des Austauschs durch das EFI-Team. Der Beitrag finanziert damit die Organisation, die persönliche Betreuung und den Kinderschutz. Eine Aufstellung finden Sie auf der Seite Preise.

Unser Programm richtet sich an Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren. Jüngere Kinder lernen die neue Sprache häufig schnell im Alltag. Außerdem lässt sich ein längerer Aufenthalt vor den Abschlussjahrgängen meist leichter mit der Schule abstimmen.